Loader
Header Background

Philosophischer Wochenkommentar

Frauenquote: Warum Ungleichbehandlung gerecht sein kann

Philosophisch betrachtet muss man bei der Debatte um die Frauenquote zwischen gleicher Behandlung und Behandlung als Gleiche unterscheiden. Wenn Frauen in Führungspositionen aber benachteiligt werden, ist es gerechtfertigt, sie mit der Quote bevorzugt zu behandeln.




Ein Reißverschluss hat eine recht vorhersehbare Aufgabe: Er führt zwei Seiten geordnet und gleichmäßig zusammen. Immer abwechselnd ein Zähnchen links, ein Zähnchen rechts. Oder eben: eine Frau links – ein Mann rechts – eine Frau links– ein Mann rechts, wie in Frankreich, wo Wahllisten nach diesem Reißverschlussprinzip besetzt werden. So wollen Parteien beiden Geschlechtern den gleichen Zugang zu politischen Ämtern ermöglichen– allerdings wurden die 50% Frauenanteil in der Realität in den vergangenen 15 Jahren meistens nicht erreicht. Dennoch: Häufig kommt die staatlich verordnete Quote Frauen zugute, manchmal aber auch Männern.
Aber Halt! sagen deutsche Experten. Nur weil Männer in bestimmten Arbeitsfeldern in der Minderheit seien, hieße das noch lange nicht, dass sie auch tatsächlich benachteiligt würden. Meistens sei es so, dass diese Jobs zu schlecht bezahlt seien und Männer sie gar nicht annehmen wollten, obwohl sie könnten. Und genau das sei bei Frauen anders: Diese seien nämlich in Führungspositionen unterrepräsentiert, weil sie oft gar nicht die Chance bekämen, diese begehrten Stellen anzunehmen. Entscheidend ist laut den Experten also nicht die Quantität, also dass ein Geschlecht zahlenmäßig in der Minderheit ist, sondern die Qualität, also die Frage, warum es unterrepräsentiert ist. Und eine Quote halten die Experten nur für gerechtfertigt, wenn ein Geschlecht qualitativ diskriminiert wird. Also, wie der Philosoph Thomas Nagel („Thomes Näggl“) es definiert hat: Wenn ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen begehrten Führungspositionen und einer eigentlich irrelevanten Kategorie wie der des Geschlechts besteht – wenn also Männer regelmäßig überrepräsentiert sind in Führungsgremien.
Wieso aber soll es nicht gerecht sein, dass Männer und Frauen gleichermaßen quotiert und gefördert werden? Eine Antwort liegt auf der Hand: Eine 50/50 Quote nach dem Reißverschlussprinzip ist blind dafür, dass Frauen qualitativ diskriminiert werden - und sie würde Männer in manchen Bereichen bevorzugen, obwohl diese gar nicht benachteiligt werden. Dagegen könnte man einwenden, dass auch Männer ein Recht darauf haben, gleich behandelt zu werden wie Frauen mit einer Quote. Doch wie die Philosophin Beate Rössler bemerkt hat, muss man hier zwei Dinge voneinander unterscheiden: Laut Rössler dürfen wir das Recht auf gleiche Behandlung nicht verwechseln mit dem Recht auf Behandlung als Gleiche. Als Gleiche behandelt werden ist ein fundamentales Recht, das unabhängig ist von den Umständen: z.B. dass jede Stimme beim Wahlrecht gleich viel zählt. Das Recht auf gleiche Behandlung hingegen ist abhängig von den Umständen. Männer hätten also nur ein Recht auf gleiche Behandlung durch eine Quote, wenn die Umstände von Männern und Frauen gleich wären. In Anlehnung an Aristoteles könnte man also sagen: Gleiche Fälle sind gleich zu behandeln – aber ungleiche Fälle ungleich. Und genau diese Ungleichheit verschleiert die Reißverschlussmetapher der 50/50 Quote für Frauen und Männer in Frankreich – denn sie suggeriert, dass das linke und rechte Zähnchen des Reißverschluss gleich sind und gleichmäßig zusammengeführt werden müssen. Wenn Frauen in Führungspositionen aber benachteiligt werden - also ungleich sind - wäre es gerechtfertigt, sie mit einer Frauenquote anders zu behandeln. Das führt zu einem nur scheinbar paradoxen Schluss: Für eine Übergangszeit kann es gerechter sein, beide Geschlechter ungleich zu behandeln, statt sie gleich zu behandeln.


Sein&Streit, Deutschlandradio Kultur, 08.03.2015